Ein Hörgerät kann eine teure Anschaffung sein. Sie wird jedoch ganz oder teilweise von der Krankenkasse übernommen. Aber was genau deckt sie ab, und wann? Wir können uns vorstellen, dass es schwierig ist, dies richtig zu verstehen. Auf dieser Seite erklären wir es Ihnen.
Rückerstattung aus der Grundversicherung
Die Krankenkasse erstattet 75% der Kosten aus der Grundversicherung, wenn die Bedingungen des Hörprotokolls von Zorgverzekeraars Nederland erfüllt sind. Diese Bedingungen sind:
- Ihr Gehör kann mit einer Hörlösung rehabilitiert oder verbessert werden;
- Es besteht ein Hörverlust von mindestens 35 dB;
- Die von Ihnen gewählten Hörgeräte fallen unter die gesetzliche Kategorie;
- Sie haben in den letzten fünf Jahren keine Hörgeräte gekauft.
Selbstbeteiligung an Ihrer Krankenversicherung
In den Niederlanden hat jeder eine Selbstbeteiligung. Die gesetzlich vorgeschriebene Selbstbeteiligung beträgt 385 €, und Sie können sie auf einen Höchstbetrag von 885 € festlegen. Ihre Prämie sinkt dann, aber wenn Ihnen Kosten für die medizinische Versorgung entstehen, gehen diese zunächst zu Ihren eigenen Lasten, bis der festgelegte Betrag erreicht ist. Wenn Sie Ihren Selbstbehalt im laufenden Kalenderjahr nicht ausgeschöpft haben, wird dieser Betrag von der Erstattung abgezogen, die Sie von Ihrem Krankenversicherer im Rahmen der Grundversicherung erhalten.
Eigener Beitrag
Da die Krankenversicherung maximal 75 % aus der Grundversicherung übernimmt, bleiben 25 % übrig. Wir nennen dies den Eigenanteil. Im Prinzip zahlen Sie diese Kosten selbst. Wenn Sie eine Zusatzversicherung haben, kann der Krankenversicherer den Eigenanteil ganz oder teilweise übernehmen.
Berechnungsbeispiele
Wenn die Bedingungen des Anhörungsprotokolls erfüllt sind.
Berechnungsbeispiel 1
Kosten für das Hörgerät | € 1.000 |
Erstattung durch die Krankenkasse (75%) | € 750 |
Ausstehender Selbstbehalt | € 250 |
Rückerstattung aus der Grundversicherung | € 500 |
Eigenbeitrag (25%) | € 250 |
Zusatzversicherung, 50% des Eigenbeitrags | € 125 |
Der Krankenversicherer erstattet | € 625 |
Sie zahlen | € 375 |
Berechnungsbeispiel 2
Kosten für das Hörgerät | € 1.000 |
Erstattung durch die Krankenkasse (75%) | € 750 |
Ausstehender Selbstbehalt | € 0 |
Rückerstattung aus der Grundversicherung | € 750 |
Eigenbeitrag (25%) | € 250 |
Zusatzversicherung, 100 % des Eigenbeitrags | € 250 |
Der Krankenversicherer erstattet | € 1.000 |
Sie zahlen | € 0 |
Häufig gestellte Fragen zur Erstattung durch die Krankenkasse
Welche Hörleistungen werden von der Grundversicherung übernommen?
Die Grundversicherung deckt bis zu 75% der Kosten für Ihr Hörgerät. Davon wird ein eventuell ausstehender Selbstbehalt abgezogen.
Wie funktioniert der Selbstbehalt bei der Erstattung von Hörgeräten?
Die Erstattung, die Sie von der Krankenkasse erhalten, unterliegt immer Ihrer Selbstbeteiligung. Erst wenn diese aufgebraucht ist, erhalten Sie Erstattungen.
Kann ich eine Zusatzversicherung für zusätzlichen Schutz abschließen?
Ja, einige Versicherer bieten Zusatzpakete an, die zusätzliche Deckung für die Hörversorgung bieten. Damit können Sie zum Beispiel Ihre Zuzahlung abdecken. Wenden Sie sich an Ihren Versicherer oder lassen Sie sich von unseren Hörspezialisten beraten.
Werden Sie bei der Erstattung helfen?
Wenn wir einen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherer haben, reichen wir Ihren Antrag direkt für Sie ein. Sie müssen nichts selbst tun. Wenn wir keinen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse haben, schicken wir Ihnen eine Rechnung, die Sie selbst einreichen können. In diesem Fall müssen Sie erst zahlen, wenn die Krankenkasse gezahlt hat.